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4. Privaturkunde

Die Urkundenlehre kennt neben den Königs- und Papsturkunden nur noch die Privaturkunden. Zieht man die Urkunden der Herrschafts- und Amtsträger ab, die in Ausübung ihres Amtes eine Urkunde ausstellen (Herzöge, Grafen, Richter usw.), verbleiben die echten Privaturkunden, die vermutlich zu Hunderttausenden erstellt wurden, aber nur in vergleichsweise wenigen Stücken, und diese meist in Privatbesitz, erhalten geblieben sind. Damit sind Rechtsgeschäfte unter Privatleuten gemeint wie Kauf, Tausch, Ehevertrag usw. Sofern sie nicht selbst siegelfähig waren, mussten sie sich an ihre Gerichtsobrigkeit wenden, die für sie und in ihrem Namen die Urkunde ausstellte und siegelte. In landesherrlichen Gesetzen und Vorschriften war geregelt, welche Rechtsgeschäfte der Urkundenform bedurften.

Verkauf eines Waldes unter Privatleuten, 16. November 1684, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Urkundensammlung 35.

Inhalt: Mathes Stadler zu Altach im Landgericht Haydau (Haidau) sowie seine Frau Catharina, der Hans Fridl, Wirt und Beizollner zu Frieshaimb (Friesheim), als Beistand zur Seite gestellt ist, verkaufen an Hans Eberl, Hofbauer zu Auburg, und dessen Frau Catharina ihren 100 Tagwerk großen Wald, zwischen dem churfürstlichen Forst Dhonnaustauf (Donaustauf) und dem Scheuchenberg im Landgericht Donaustauf gelegen, um 20 Gulden und einen Gulden Leikauf. Siegler: Rudolf Maximilian Thimon Reichsgraf von Lindelo, Pfleger zu Donaustauf. Geschehen den 16. November 1684.

Erläuterung: Die nicht sehr ansehnliche Urkunde ist von einem mäßig talentierten Schreiber ohne besonderen kalligraphischen Anspruch geschrieben worden. Sie ist „Massenware“ und damit sicherlich typisch für eine sehr große Zahl von Urkunden auf dieser Ebene. Ein Minimum an Dekor will die Barockzeit aber doch, und so weist die Urkunde eine große I-Initiale sowie eine erste Zeile in zweierlei Auszeichnungsschriften auf. Die beiden großen Löcher in der linken Hälfte haben Mäuse in das Pergament gefressen, denn Pergament ist ein tierisches Produkt.

Transkription:

Ich Mathes Stadler zu Altach landtgrichts Haydau, neben mir mein eheweib Catharina mit beystandtslaisstung Hannsen Fridl, würth unnd beyzohlners zu Frieshaimb, bekhenen für unns, all unsere erben, freundt unnd nachkhommen, das wür umb unser und der unserigen bessern nutzes willen keufflichen verkhaufft unnd zu khauffen geben haben den erbahrn Hanns Eberl, hofpaurn zu Auburg, Catharina seinen eheweib, all deren erben, freundt unnd nachkhommen unsern bishero aigenthumblich ingehabten holtzgrundt, auf ainhundert tagwerch haltent, zwischen dem churfürstlichen vorsst Thonnaustauf unnd dem Scheuchenberg gelegen, mit dem obern orth an Gabriel Waidtkhnechts wittib zu Regenspurg gehiltz, unnd dem undern orth auf die weinberg stossent, welches dem churfürstlichen landtgricht Thonnaustauf mit aller jurisdiction underworffen und zu dem St. Andre gottshaus zu Thembling drey Regenspurger d(enarios) iährlich bestendtig verraichet, benantlich umb z[w]antzig gulden unnd ain gulden leykhauff, wormit beede teyl gantz wohl content un[nd zu]friden sein. Hierauf nun khönnen unnd mög[en khau]ffende eheleuth erwenten holzgrundt hinfüro inhaben, nutzen, niessen unnd gebrauchen, auch [fer]ners darmit handlen, thuen unnd lassen, wie sye gelüsst unnd verlangt, unnd sich mit dergleichen giettern ze thuen gebiert, worbey auch landtsgebreuchige gewehrschafft versprochen worden. Alles gethreulich ohne geverdte. Dessen zu wahrem urkhundt haben wür mit underthenigem vleis erbetten dem hoch- und wohlgebohrnen herrn, herrn Rudolph Maximilian Thimon des Heil(igen) Röm(ischen) Reichs grafen von Lindelo, zu der Mars unnd Etzen, freyherrn uf Thallhaussen, erbherrn beeder herrschafften Hailsperg unnd Wisent, der churfürstlichen durchlaucht in Bayrn etc. wie auch seiner hochfürstlichen durchlaucht bischoffens zu Freysing unnd Regenspurg respective kamerer unnd pfleger zu Thonaustauf, das deroselben ihr angebohren hochgräfliches insigl (doch deme unnd dem ambt in allweg ohne schaden) herunder hangen lass. Die erbettene sieglzeugen seint die erbahren Wolf Freindorffer zu Frieshaimb unnd Leonhardt Schwindt zu Auburg. Geschehen den sechszehenden monnathstag november im aintausentsechshundertvierunndachtzigisten jahr.“

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