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11. Steuerkataster

Eine gerechte Besteuerung der Untertanen war im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit ein riesiges und im Grunde unlösbares Problem. Entweder mussten die Untertanen ihr zu besteuerndes Vermögen selbst angeben oder aber, und das war im Herzogtum Bayern bei den Bauern der Fall, sie wurden grob in Kategorien eingeteilt: ganzer Hof, halber Hof, Viertelhof usw. So konnte man zwar die Hofgröße einigermaßen erfassen, nicht aber die Ertragslage. Erst seit der modernen Landesvermessung ab 1808, bei der jedes Grundstück vermessen und in seiner Bonität (Bodengüte) eingestuft wurde, war es möglich, ganz individuell den Besitzstand der Bauern zu erheben und nach seiner Ertragsfähigkeit einzuordnen. Die Vermessung des Landes dokumentierte sich in den ab 1808 entstehenden Flurkarten, der Besitz der Bauern an landwirtschaftlichem Grund in den Grundsteuerkatastern, die ebenfalls ab 1808 in verschiedenen Stufen entstanden.

Seite aus dem Grundsteuerkataster des Steuerdistrikts Affing, 1814, Staatsarchiv München, Kat. 566, fol. 98v/99r.

Erläuterung: Die frühesten, auf exakter Vermessung basierenden Grundsteuerkataster entstanden in Oberbayern ab dem Jahr 1814, so auch unser Beispiel aus dem Steuerdistrikt Affing, Landgericht Aichach, damals Oberdonaukreis, heute Lkr. Aichach-Friedberg, Reg.-Bez. Schwaben. Auf seiner Titelseite benennt es sich „Rustikalsteuerkataster wie auch Lagerbuch über das gesamte Grundvermögen des Steuerdistriktes Affing im k. Landgerichte Aichach im Oberdonaukreise, verfasst im Monate 1814“. Um die Höfe individualisieren zu können, erhielten sie erstmals Hausnummern, ebenso wurde jedes selbständige Grundstück mit einer Nummer (gezählt innerhalb des Steuerdistrikts) versehen. Als Beispiel hier auf fol. 98v/99r die Hausnummer 29, Eigentümer Joseph Pfleger, Bleibauer (späterer Nachtrag: den 9. Jäner 1823 Math. Schmaus) und dort die 8. Zeile: Die erste Spalte enthält die Flurstücksnummer (135), die zweite die Benennung (Acker), die dritte den Flächeninhalt nach Tagwerk und Dezimal (13 Tagwerk, 24 Dez.), die vierte die Angabe der Bonität (3, also sehr gering), die fünfte die Verhältniszahl (das Produkt aus Fläche und Bonitätszahl, hier 39,7). Auf der rechten Seite unter den Überschriften „Dominical-Verhältniße, Prästationen aller Art“ folgen die Einträge:

„Der ganze Bleibauernhof  
Gerichtsbar zur Hofmark Affing:  
Ad Scharwerkgeld 10 f.
Jagdscharwerk 1 f.
Gespunstgeld 30 xr.

 

 

Freistiftig dahin:  
Laud(emium) v. 26. Febr. 1800 nach 5 % ab 6678 f. 30 kr.    
aest(imiert) 333 f. 55 kr. 4 h., 1/20 hievon   16 f. 41 kr. 6 h.
Stift und Küchendienst   8 f. 46 kr. – h.
Gilt: Weitzen 1 Sch(effel)   [Geldanschlag:] 12 f
Korn 10 Sch 80 f.
Haber 11 Sch. 4 M(etzen) 46 f. 40 kr.
    ______________
Summa   175 f. 37 kr. 6 h.
zur Pfarrkirche Affing 1 Pfund Wachs 1 f. 24 kr.
S(umm)a per se Totale   178 f. 25 kr. 6 h.
    ______________
In der letzten Randspalte errechnet sich daraus eine Dominikalsteuer von  


2 f. 58 kr. 3 h.

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