Baubehörden
Ab 1805 entstanden für das staatliche Hoch- und Tiefbauwesen eigene Behörden, aus denen sich nach mehreren Umstrukturierungen 1872 die Land- sowie die Straßen- und Flussbauämter bildeten. Das Fluss- und Gewässerbauwesen wurde 1953 separiert und den Wasserwirtschaftsämtern (bis 1941 Kulturbauämter) übertragen, von denen bisher knapp 1000 Akten des Wasserwirtschaftsamts Landshut sowie ca. 50 des Wasserwirtschaftsamts Passau vorliegen. Von den Straßen- und Flussbauämtern bzw. Straßenbauämtern Landshut, Passau (ab 1940, [vorher in Simbach a. Inn], seit 1953 mit der Bezeichnung Straßen- und Wasserbauamt auch die Aufgaben eines Wasserwirtschaftsamts wahrnehmend, das 1972 wieder verselbständigt wurde), und Deggendorf sind ca. 2500 Akten vorhanden. Vom Straßen- und Wasserbauamt Pfarrkirchen (das die Aufgaben eines Straßenbau- und eines Wasserwirtschaftsamts versieht) liegen noch keine Abgaben vor. Die Wasserwirtschaftsämter gehören seit 1993 zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen. Das Schriftgut der Landbauämter (1995 bis 2006 Staatliche Hochbauämter)Landshut (mit den Akten des 1933 aufgelösten Landbauamts Straubing) und Passau umfasst primär Akten über Schul-, Kirchen- und Behördenbauten und wird vor allem bei Baulastfragen sowie bei kunstgeschichtlichen bzw. restaurierungsbedingten oder auch allgemein heimatkundlichen Untersuchungen herangezogen (ca. 3100 Akten, Pläne des Landbauamts Landshut auch im Selekt Karten- und Plansammlung, s. Ziff. III Selekte). Vom Landbauamt Landshut stammt auch eine Serie von Glasplatten mit Ansichten von Kloster- und Landkirchen, Bauernhäusern und anderen Gebäuden aus der Zeit von 1900 bis 1945. Zum 01.01.2006 wurde die Trennung von Hoch- und Tiefbauamt wieder aufgegeben, die Straßenbauämter und die Hochbauämter zu den neuen Staatlichen Bauämtern (für Niederbayern in Landshut und Passau) zusammengefasst, von denen bisher noch keine Abgaben vorliegen.