Medizinalbehörden
Von den vor der Errichtung der Gesundheitsämter 1935 tätigen Physikaten bzw. Bezirksärzten ist Überlieferung nur in einzelnen Fällen vorhanden, teils in den Beständen derjenigen Behörden, bei denen sie angesiedelt waren (Regierung, Landgerichte ä.O., Bezirksämter), teils im Schriftgut der Gesundheitsämter, das einen Gesamtumfang von ca. 9000 Akten aufweist. Inhaltliche Schwerpunkte liegen in den Bereichen Medizingeschichte und Volkskunde. Vor allem die (aus dem 19. Jh. nur für Regen und Viechtach vorhandenen) sog. Physikats- bzw. Jahresgesundheitsberichte geben wertvolle Hinweise auf allgemeine Volksgesundheit, Ernährung, Hygiene, Brauchtum etc. Akten des Dritten Reichs über Zwangssterilisationen befinden sich gleichfalls, soweit überliefert, in den Beständen der Gesundheitsämter, sind jedoch aus personenschutzrechtlichen Gründen nur eingeschränkt benützbar.
Die Veterinärmedizin wurde zunächst von den bei den Bezirksämtern angesiedelten Bezirkstierärzten (seit 1939 Regierungsveterinärräten), dann (ab 1974) von einzelnen Veterinärämtern betreut (ca. 450 Akten, ein Teil der Überlieferung in den Beständen der Bezirksämter).
Gesundheits- wie Veterinärämter wurden 1996 den Landratsämtern eingegliedert.