Stiftungen
Zu Beginn des 19. Jh. wurde die Verwaltung der zahlreichen Kirchen-, Bruderschafts- und Wohltätigkeitsstiftungen (im besonderen deren Vermögensverwaltung und Rechnungslegung) staatlichen Behörden übertragen, den sog. Stiftungsadministrationen, die in der Regel für jeweils mehrere Landgerichtssprengel zuständig waren. Ihre Kompetenz ging nach ihrer Auflösung 1817 teilweise auf die Gemeinden, teilweise auf die Stiftungsaufsicht bei der Regierung über. Bis auf die Distriktsstiftungsadministration Abensberg (ca. 500 Rechnungen, 90 Bände und 50 Akten) sind die Fonds der Stiftungsadministrationen in Niederbayern (Deggendorf, Landshut, Passau, Pfarrkirchen, Straubing und Viechtach) noch im Aufbau begriffen.