Bestandserhaltung
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Die Bestandserhaltung ist eine wichtige archivische Fach- und Führungsaufgabe. Sie umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, Archivgut vor Beschädigung und Vernichtung zu bewahren. Es handelt sich nicht nur um eine historisch-kulturelle Aufgabe, sondern um einen im Archivgesetz formulierten gesetzlichen Auftrag an die staatlichen Archive. Die Bestandserhaltung stellt sich in der Praxis als ein Bündel von Maßnahmen dar. Neben der Instandsetzung (Konservierung und Restaurierung) und den verschiedenen Maßnahmen der Reprographie (archivische Fotografie und Digitalisierung) kommt der Prävention von Schäden eine entscheidende Bedeutung zu.
Fördermöglichkeiten Bestandserhaltung
Bundesfördermittel (KEK)
Seit zehn Jahren unterstützt das Bundesministerium für Kultur (BKM) über die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) den Originalerhalt in Deutschland.
Im Sonderprogramm der KEK gefördert werden Bestandserhaltungsmaßnahmen wie Massenentsäuerung, Trockenreinigung, Verpackung, Restaurierung sowie Konzept- und Methodenentwicklung (z.B. Schadenserfassung). Der Haushaltsansatz der KEK für Förderungen im Jahr 2021 (Ende der Antragsphase: 31.1.2021) beträgt 3,5 Millionen Euro.
Für bayerische Archive ist die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns zentrale fachliche Stelle für die Antragskoordination. Alle bayerischen Archive – unabhängig vom Träger – werden bei der Antragstellung beraten, die Anträge inhaltlich und fachlich koordiniert sowie gesammelt an das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zur Gegenzeichnung weitergegeben. Die Weiterleitung der Anträge an die KEK erfolgt durch das Ministerium. Auch für das kommende Jahr 2024 können bis Ende Januar 2024 wieder Anträge gestellt werden. Um nicht in zeitliche Schwierigkeiten zu geraten, sollte mit der Vorbereitung der Antragstellung spätestens im Herbst 2023 begonnen werden. Zur Wahrung der Fristen benötigt die Generaldirektion die Anträge bis 11.12.2023.
KEK-Modellprojekt 2023 der Staatlichen Archive Bayerns für den Notfallverbund München:
DEZENTRAL LAGERN, GEMEINSAM BEWÄLTIGEN Notfallboxen und Schulung für den Notfallverbund München
KEK-Modellprojekt 2021 der Staatlichen Archive Bayerns:
"Schadensprävention am Schreibtisch –Bestandserhaltungsboxen für den Alltag mit Archivgut"
KEK-Pressemitteilung 2021 - Projekte im Überblick
Landesfördermittel (Kulturfonds)
Aus Mitteln des Kulturfonds werden kulturelle Projekte in Bayern gefördert. Eine Förderung ist auch in Kombination mit einer Förderung durch die KEK möglich, eine rechtzeitige und langfristige Planung ist aber notwendig. Antragsfrist beim Kulturfonds ist jeweils zum 1. Oktober.