Die Staatlichen Archive Bayerns

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 16.03.2026

Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.gda.bayern.de / www.staatliche-archive.bayern.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist vereinbar mit den Anforderungen der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Nicht barrierefreie Inhalte

Ausgenommen hiervon sind nachstehend aufgeführte Inhalte:

PDF-Dokumente

Bis zum 25.3.2026 erstellte PDF-Dokumente sind derzeit noch nicht barrierefrei. Die betreffenden Dokumente werden derzeit überarbeitet und möglichst zeitnah zur Verfügung gestellt.

Sollten Sie ein bestimmtes Dokument in einer barrierefreien Fassung benötigen, können Sie sich jederzeit an die unten genannte Kontaktstelle wenden. Wir bemühen uns, Ihnen die Inhalte in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.03.2026 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der BayDiV beruht auf einer Selbstbewertung.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 16.03.2026 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns
Schönfeldstr. 5
80539 München

Telefon: +49 89/28638-2482
E-Mail: poststelle@gda.bayern.de

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten und Ihnen die gewünschten Informationen barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden. Diese unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.

Durchsetzungsstelle für barrierefreie Informationstechnik:


Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

St.-Martin-Straße 47

81541 München

E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de

Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html