Die Staatlichen Archive Bayerns

Welche Quellen werden in einem Archiv verwahrt?

Welche Quellen ein Archiv verwahrt, ist abhängig vom Eigentümer bzw. Träger des Archivs. In einem großen staatlichen Archiv wie dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv, findet man die ganze Bandbreite an Quellen: Urkunden, Akten, Amtsbücher, Karten und Pläne, Fotos, Filme und Tonbänder sowie Dateien und Datenbanken. Die Überlieferung setzt im Mittelalter (8. Jahrhundert) mit den Urkunden ein und reicht bis zu den digitalen Unterlagen des 21. Jahrhunderts. Zusätzlich kann man auch dreidimensionale Gegenstände mit einem direkten Bezug zu schriftlichen Unterlagen finden: Architekturmodelle wie das Modell des Olympiageländes in München, beschlagnahmte Gegenstände wie Kartenspiele oder Schusswaffen, Saatgut in kleinen Papiertüten oder Stoffproben, die man den Akten zur Veranschaulichung beigefügt hatte. Grundsätzlich kann man Quellen nach ihrer äußeren Erscheinung und nach ihrem Inhalt oder ihrem Zweck unterscheiden. Früher fasste man die in einem Archiv vorhandenen Dokumente mit dem Dreiklang „Urkunden, Amtsbücher und Akten“ zusammen. Das ist jedoch nicht ganz vollständig. Man findet z.B. auch Karten und Pläne, die oft in Zusammenhang mit Streitigkeiten entstanden sind. Wenn sich beispielsweise zwei Parteien nicht einigen konnten, wurde ein Plan des strittigen Grundstückes, Territoriums, Grenzverlaufs oder Tatorts gezeichnet und zu den Akten genommen. Urkunden sind rechtserheblich und die ältesten Quellen. Sie bestätigen einen Vertrag oder dokumentierten ein anderes Rechtsgeschäft. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten und als Nachweis sicher aufbewahrt. Amtsbücher entstehen durch Verwaltungshandeln. Zeitlich folgen sie auf die Urkunden und sind bereits im Mittelalter bekannt. Wenn ein Grundherr beispielsweise von seinen Grunduntertanen Abgaben fordert und eintreibt, dann wird dies in einem Buch mit nummerierten Seiten festgehalten. Es würde sofort auffallen, wenn Seiten herausgerissen werden. So haben beide Seiten einen rechtlich verbindlichen Nachweis über die bezahlte Schuld. Akten, Karten und Pläne kommen in der Neuzeit in der Verwaltung hinzu. Akten dienen in Behörden und Gerichten als Gedächtnisstütze, Karten und Pläne der Veranschaulichung von Zusammenhängen. Ein Akt besteht aus zusammengehörenden Einzelschriftstücken. Sie können lose liegen oder geheftet werden. Karten und Pläne wurden nach Bedarf eingelegt. Mit der Erfindung des Buchdruckes schlägt auch die Geburtsstunde der Flugblätter. Hauptzweck waren politische Agitation und Werbung, seltener amtliche Bekanntmachungen. Seit der industriellen Herstellung billigen Papiers wurde es zum Massenmedium. Aus dem Flugblatt entwickelt sich das Plakat, aus dem reinen Textanschlag das Bildplakat. Plakate und Flugblätter sind Verbrauchsschriftgut, das in der Regel auf schlechtes Papier gedruckt wurde. Sie wurden gelesen und weggeworfen bzw. aufgeklebt und wieder überklebt. In Zeiten ohne Fernseher, Radio und Internet waren sie ein wichtiges Informationsmedium. Amtliche Stellen haben sich aus sicherheits- und ordnungspolitischen Gründen schon immer mit Plakaten und Flugblättern beschäftigt und sie gesichert. Wie auch Privatpersonen begannen Archive um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert, diese Druckwerke zu sammeln. Im 20. Jahrhundert wurde diese Tätigkeit intensiviert. Relativ junge Quellen sind Fotos, Ton- und Videoaufnahmen. Ihre Geschichte beginnt im 19. Jahrhundert. An der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert wird die Fotografie für jedermann erschwinglich und damit zu einer verbreiteten Dokumentationstechnik. Heute wird zwar mehr fotografiert und gefilmt denn je. Das Foto und der Film als analoges Trägermedium haben aber weitgehend ausgedient. Glasplatten, Foto- und Filmnegative, ausbelichtete Fotos, Ton- und Videoaufnahmen und Digitalisate teilen das Problem der Haltbarkeit. Schlimmste Bedrohung für den Erhalt sind chemische Veränderungen und Abbauprozesse. Eine der größten Herausforderungen für die Archive liegt momentan im Bereich der Digitalen Unterlagen (Dateiablagen, E-Mail-Konten, Datenbanken, elektronische Akten, E-Publikationen und digitale Bildsammlungen). Schon seit den 1980er Jahren führen Justiz und Verwaltung digitale Unterlagen. Seit der Jahrtausendwende beschleunigt sich dieser Wandel: Regierung und Verwaltung wird zum „eGovernment“, um einer digital geprägten Gesellschaft und Wirtschaft Rechnung zu tragen. Auch hier gibt es das Problem der Verfügbarkeit von Speichermedien, Datenformaten, Laufwerken, Hard- und Software, schlicht der Medienvielfalt. Wird der rechtzeitige Transfer versäumt, droht der komplette Informationsverlust. Analoge Fotos kann man noch direkt betrachten, für Ton- und Videoaufnahmen benötigt man dagegen passende Abspielgeräte, Dateien sind ohne entsprechende Hard- und Software nutzlos. Für die Einordnung der analogen Gattungen der schriftlichen Überlieferung gibt es schon lange Standards der Archivwissenschaft und der Quellenkunde. Beim Digitalen Schriftgut ist dagegen vieles noch im Fluss. Archive wissenschaftlicher Einrichtungen wie beispielsweise das Archiv des Instituts für Zeitgeschichte, Universitätsarchive, aber auch Wirtschaftsarchive haben andere Schwerpunkte. Hier findet man Prüfungsunterlagen, Patente, Werbeplakate, Konstruktionszeichnungen, Druckschriften oder Nachlässe von Wissenschaftlern oder Führungskräften. Mit Nachlässen sind in der Regel die schriftlichen Unterlagen bedeutender Persönlichkeiten gemeint. Nachlässe spiegeln die Meinung und Einstellung des Nachlassgebers und liefern so einen persönlichen Blick auf die Vergangenheit. Die Verwaltungsakten der öffentlichen Stellen werden so ergänzt. Aus diesem Grund erwerben (Kauf, Schenkung, Deponierung) auch staatliche Archive Nachlässe, meist von Politikern oder Personen, deren Wirken für Staat und Gesellschaft bedeutend war.

1. Frühmittelalter (vor 900)

Die Archivbestände der Staatlichen Archive Bayerns reichen bis in das ausgehende 8. Jahrhundert zurück. Unter den Königen des Frankenreichs aus dem Haus der Merowinger und anschließend vor allem der Karolinger war in Anknüpfung an Verwaltungstraditionen der spätrömischen Kolonialzeit eine erstaunliche Qualität und Dichte der Schriftlichkeit erreicht worden. In Bayern überdauerten jedoch fast nur Urkunden als der rechtsverbindliche und beweiskräftige Abschluss eines Rechtsgeschäfts die Jahrhunderte des Frühmittelalters. Lediglich aus den Kanzleien der Bischofssitze Salzburg, Freising, Regensburg und Passau haben sich einige wenige Verwaltungshandschriften erhalten, die allerdings nur Urkunden in abschriftlicher Form überliefern. So sind aus dem Bistum Freising für die Zeit zwischen 744 und 903 insgesamt 1038 Privaturkunden überliefert, die Königs- und Papsturkunden nicht mitgerechnet. Die Urkunde war das hauptsächliche und – aus heutiger Sicht – fast einzige Schriftzeugnis frühmittelalterlichen Rechts- und Verwaltungslebens.


2. Hochmittelalter (900-1250)

Der Zerfall des Karolingerreichs um 900 führte auch zu einem tiefen Einbruch in der Schriftlichkeit. Mit den politischen Umwälzungen und den vielen kriegerischen Ereignissen ging ein kultureller Niedergang einher, der erst um die Jahrtausendwende gestoppt und ein Aufschwung eingeleitet werden konnte. Nun gründeten fromme Adelige neue Klöster, besiedelten zugrunde gegangene wieder, und in den Skriptorien der Klöster und Domstifte schrieben die Mönche reich illuminierte Handschriften, die heute den kostbarsten Schatz aus dieser Zeit bilden. Auch im Rechts- und Verwaltungsleben ist die Kehrtwende zu greifen; die Beurkundungen nehmen rasch zu und finden ihren Niederschlag in den Traditionsnotizen, die die frühmittelalterliche Urkundenform der Charta inzwischen abgelöst haben. Zu Tausenden werden sie abschriftlich in die Traditionsbücher der geistlichen Institutionen eingetragen und spiegeln das Rechtsleben der Bevölkerung wieder. Aber auch die Urkunden der Könige, Fürsten und Bischöfe wachsen rasch an Zahl.
Vereinzelt schon im 11. Jahrhundert, verstärkt dann ab dem 12. Jahrhundert, kommt eine neue Quellengattung auf, die im Prinzip die Karolingerzeit auch schon gekannt und verwendet hatte: das Amtsbuch. In Bayern ist es zunächst das Traditionsbuch, das abschriftlich die vielen ausgestellten Traditionsnotizen für die Zukunft sichert. Dann folgen eigene, d.h. spezialisierte Kopialbücher für die Urkunden der Kaiser und Könige, in der Folgezeit auch anderer Machthaber wie Fürsten, Bischöfe, Grafen usw., denn man unterschied die Traditionsnotizen deutlich von den Privilegien der Herrscher. Ebenfalls noch im 12. Jahrhundert wird die Buch- bzw. Handschriftenform für weitere Rechtsbereiche eingesetzt. Urbarbücher entstehen im Rahmen der Grundherrschaft, um den Besitz an Liegenschaften eines Grundherrn schriftlich und rechtsverbindlich zu fixieren.


3. Spätmittelalter (1250-1500)

Ab der Mitte des 13. Jahrhunderts erfährt die Schriftlichkeit erneut eine deutliche Ausweitung und Verdichtung. Parallel zum Entstehen der Universitäten in Europa dringen Schreiben und Lesen immer weiter vor und erobern sich auch im Verwaltungsleben neue Bereiche. Die Zahl der Urkunden nimmt nochmals stark zu und erreicht im 15. Jahrhundert ihren absoluten Höhepunkt. Neben zahlreichen Kopialbüchern werden auch Auslaufregister angelegt, um die selbst ausgefertigten Urkunden vor der Aushändigung in ihrem Wortlaut zu sichern. Diese bleiben nicht die einzigen Amtsbücher. Es entstehen spezialisierte Typen für das Lehenwesen (Lehenbücher), für das Rechnungswesen (Rechnungsbücher), für die Steuererhebung (Steuerbücher), für die Teilnahme an der Landschaft (Landtafeln). Die Kanzleien als die Verwaltungszentren schaffen sich eigene Hilfsmittel in Form von Formularbüchern (Vorbilder für das Abfassen von Urkunden) und Eidbüchern (Eidesleistungen der landesherrlichen Diener). Auch im Gerichtswesen gewinnt die Schriftlichkeit Raum. Nach den Rechtsspiegeln des 13. Jahrhunderts (Schwabenspiegel u.a.), die das Gewohnheitsrecht abbilden, wird im Oberbayerischen Landrecht Kaiser Ludwigs des Bayern von 1346 zum ersten Mal Landesrecht verbindlich kodifiziert. Es folgen bald Gerichtsprotokolle, welche die Gerichtsverfahren in knappen Protokollen wiedergeben.
Einen Quantensprung stellt die Verwendung von Schreiben (im Sinne des heutigen Schreibens bzw. Briefes) bei den Verwaltungsvorgängen dar. Die Schreiben verbreiten sich im Laufe des 14. Jahrhunderts immer mehr und haben sich ab den 1420er Jahren in Bayern fest etabliert. Sachlich zusammengehörende Schriftstücke werden zu Akten formiert und diese nun auch in die Archive aufgenommen und dort auf Dauer verwahrt. Damit ist mit den Schreiben bzw. Akten in der Typologie der Archivalien neben die Urkunden und Amtsbücher eine dritte Säule getreten, die seitdem alle Verwaltungsvorgänge dominiert.


4. Frühe Neuzeit (1500-1800)

Mit Beginn der Neuzeit schreitet die Verdichtung der Schriftlichkeit weiter voran und zwar sowohl bei den Akten wie bei den Amtsbüchern. Nun kommt immer stärker die Protokollführung auf, insbesondere bei den kollegial organisierten Verwaltungsbehörden; anhand der Protokolle lässt sich die Tätigkeit mancher Behörden Tag für Tag verfolgen. Im Bereich der grundherrschaftlichen Verwaltung werden nun neben den Urbarbüchern die Stift- oder Gültbücher geführt, welche die jährliche Abgabe der Reichnisse der Grundholden an den Grundherrn protokollieren. Die Anlaitbücher notieren die Hofübergaben und die dabei fälligen Gebühren. Auch im Gerichtswesen wird die Palette der Schriftlichkeit breiter und bunter. Es entstehen getrennte Protokollserien für die Strafgerichtsbarkeit und die freiwillige Gerichtsbarkeit, die sich ihrerseits in verschiedene Unterserien aufspaltet (z.B. die Nachlass-Inventare). Der herzogliche Rentmeister führt bei seinen Umritten (= Amtsvisitationen) die Rentmeisterumrittprotokolle. In den Herdstättenverzeichnissen und Scharwerksbüchern wird statistisch-deskriptiv die gesamte Bevölkerung erfasst, ebenso in den Steuerbüchern. Auch die Leibherrschaft wird nun deutlicher sichtbar in den Leibeigenschaftsbüchern und Loskaufprotokollen.
Kurz vor 1500 entdeckt man die Möglichkeit der Zeichnung für Verwaltungsvorgänge. Insbesondere strittige Grenzen werden nun in Zeichnungen visualisiert und zu den Akten genommen. Ebenso gibt man bei Bauvorhaben die Baupläne den Kostenvoranschlägen bei. Ab etwa 1600 ist eine konsequente Aktenführung zur Selbstverständlichkeit geworden. Die Arten der Schriftstücke werden fein differenziert, wobei die Über-, Gleich- oder Unterordnung des Ausstellers gegenüber dem Adressaten eine große Rolle spielt und die Gestaltung des Schriftstücks diktiert.

5. Neuzeit und Neueste Zeit (1800-2000)

Geradezu schlagartig nimmt die Bedeutung des Urkundenwesens ab. Zwar ist die Bevölkerung nach wie vor gezwungen, entscheidende Lebensschritte bei den Gerichtsbehörden in Urkunden festzuhalten (Heiratsvertrag, Erb- und Übergabevertrag usw.), die bei den Land- und Stadtgerichten zu gewaltigen Protokollserien führen (bis 1862). Doch mit der Einführung des jüngeren Notariats 1862 wird das Beurkundungswesen, soweit bestimmte Rechtsvorgänge formpflichtig sind, in den halb privaten Bereich des Notariats verlagert. Urkundenrolle und Notariatsurkunde sind seitdem Konstanten, die das heutige Rechtsleben prägen und zu enormen Urkundenmassen geführt haben. Die Anlage von Amtsbüchern erfährt Modifikationen. Es entstehen neue Arten (am bekanntesten: Steuerkataster, Hypothekenbuch, Grundbuch), die mit einem extrem hohen Maß an Rechtsverbindlichkeit ausgestattet sind. Die Rechtserheblichkeit scheint in der Amtsbuchform am besten gewährleistet gewesen zu sein, denn nach diesem Vorbild werden weitere Amtsbücherserien gebildet: Erbhöferolle (Drittes Reich), Bergbuch, Gefangenenbuch u.v.a.
Auch im Aktenwesen ergeben sich Neuerungen, die zunächst technischer Natur sind. Die Lithographie (auch Autographie genannt) ermöglichte es, Schreiben mechanisch zu vervielfältigen und vor allem Briefköpfe, Tabellen und Formulare zu gestalten. Hierin löste sie den bisher verwendeten Kupferstich ab. Eine große Umwälzung brachte die Erfindung der Schreibmaschine, die um 1900 in allen Verwaltungsstuben Einzug hält. Sie führt zu vielen mittels Kohlepapier erstellten Durchschlägen auf dünnem Durchschlagpapier. In formaler Hinsicht versuchte man die ausufernde Schriftlichkeit und Bürokratie durch Reformmaßnahmen (Stichwort: Büroreform) zu reduzieren, meistens mit nur mäßigem Erfolg. Immerhin wurde die breite Palette von Schriftstückarten, die es im 18. und 19. Jahrhundert gab, allmählich auf die eine Schriftstückform „Schreiben“ reduziert, die seitdem universell verwendet wird.
Eine echte Neuerung bilden die Flurkarte und topographische Karte, die beide auf revolutionäre Erfindungen im Vermessungswesen der Jahre um 1800 zurückgehen. Nun war es zum ersten Mal möglich, Grundstücke wissenschaftlich exakt zu vermessen. Die zur gleichen Zeit erfolgte Erfindung der Lithographie erlaubte einen rationellen Druck in hohen Stückzahlen. Auf dieser neuen Basis entsteht in Bayern ab 1808 die Flurkarte, welche die Grundsteuererhebung auf eine gerechte Grundlage stellen soll, und in den Folgejahren die topographische Karte Bayerns, die militärische Wurzeln hat, bald aber als unentbehrlich für die verschiedensten Verwendungen angesehen wird.
Die in der Mitte des 19. Jahrhunderts erfundene Fotografie bleibt zunächst ohne größere Auswirkung auf die Verwaltungsarbeit der Behörden. Erst die militärische Aufklärung im Ersten Weltkrieg verhilft ihr zu nachhaltigem Einsatz.
Weil die Tätigkeit der Behörden und Gerichte keinesfalls die ganze Bandbreite menschlichen Lebens und Arbeitens erfassen und abbilden kann, gingen die Archive seit der Zeit um 1900 dazu über, in sog. Zeitgeschichtlichen Sammlungen ergänzendes Material zu sammeln. Auf diese Weise entstanden Plakat- und Flugblatt-Sammlungen, Foto- und Filmsammlungen, Zeitungsausschnittsammlungen und Sammlungen von Kleindruckschriften (Pamphlete jeglichen Inhalts, deren Hauptmerkmal es ist, dass sie nicht in Buchhandlungen gekauft werden können, sondern unmittelbar an das Volk verteilt werden). Hier handelt es sich um sehr heterogenes Material, das über den klassischen Kanon behördlichen Schriftguts weit hinausgeht und sich einer strengen Klassifikation oft entzieht. Ebenfalls bevorzugt seit dem 20. Jahrhundert erwerben die Archive die schriftlichen Nachlässe herausragender Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, weil in ihnen oft manches enthalten ist, was die bei den Behörden geführten Akten nicht bieten können (Tagebücher, persönliche Dokumente, Fotos usw.).